Das Oberlandesgericht Frankfurt hat am 26.02.2008 geurteilt dass die Verwendung von Markennamen als Keyword bei Google Adwords durch Mitbewerber zulässig ist (Az.: 6 W 17/08). Bisher haben Gerichte in diesen Fällen zugunsten der Markeninhaber entschieden, und auch Google hat Markennamen, sofern der Markeninhaber dies bei Google angezeigt hat, zur Buchung durch Dritte gesperrt. Das Oberlandesgericht weist aber darauf hin, dass die Verwendung fremder Markennamen in den Metaangaben einer Webseite nicht zulässig ist.
Anfang Februar entschied das Landgericht Braunschweig, dass bei broad Buchung von Keywords bei Google Adwords ebenfalls keine Markenrechtsverletzung vorliegt.
weitere Informationen:
http://www.olg-frankfurt.justiz.hessen.de/irj/OLG_…




















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